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Thursday, 13. August 2009
Who to vote for in the 17th German Parliament Elections? - Welche Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009?
ingridina, 14:28h
Abgeordnetenwatch.de fühlt nicht nur den Kandidierenden auf ein Bundestagsmandat auf den Zahn, sondern auch denen die es vor vier Jahren geschafft hatten. Man erhält daher gründliche Informationen über Abstimmungsverhalten und Ausschussmitgliedschaften. Einfach super!
Für den Landkreis Harz treten wieder an:
Andres Steppuhn (SPD - 49 von 51 Fragen beantwortet)
und
Undine Kurth (Grüne - 12 von 17 Fragen beantwortet).
Wer diese Webseite noch nicht kennt, dem sei sie hiermit mit Auszeichnung empfohlen!!!
http://www.abgeordnetenwatch.de
-----------------------------
Allgemeine Info zur Wahl aus dem Bundeswahlgesetz:
Jeder deutsche Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten,
eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.
Wahl in den Wahlkreisen:
In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt. Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los.
Wahl nach Landeslisten:
Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen zusammengezählt. Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben. Für weitere Einschränkungen siehe http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/downloads/rechtsgrundlagen/bundeswahlgesetz.pdf
Für den Landkreis Harz treten wieder an:
Andres Steppuhn (SPD - 49 von 51 Fragen beantwortet)
und
Undine Kurth (Grüne - 12 von 17 Fragen beantwortet).
Wer diese Webseite noch nicht kennt, dem sei sie hiermit mit Auszeichnung empfohlen!!!
http://www.abgeordnetenwatch.de
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Allgemeine Info zur Wahl aus dem Bundeswahlgesetz:
Jeder deutsche Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten,
eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.
Wahl in den Wahlkreisen:
In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt. Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los.
Wahl nach Landeslisten:
Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen zusammengezählt. Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben. Für weitere Einschränkungen siehe http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/downloads/rechtsgrundlagen/bundeswahlgesetz.pdf
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