Monday, 27. July 2009
Deutschland & die CEDAW (UN-Abkommen zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau) - Germany & the UN-Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women)
April 2009 - Entgegen der Presseerklärung des Bundesfrauenministeriums (BMFSFJ) zur Anhörung vor dem 43. CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen am 2. Februar in Genf, in der der "CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen sich zufrieden mit den Fortschritten der deutschen Gleichstellungspolitik zeigt", betrachtet der Ausschuss in seinem Abschlussbericht vom 10. Februar die frauen- und gleichstellungspolitischen Fortschritten in Deutschland und die Maßnahmen der Bundesregierung als unzureichend.

Die abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses (in deutscher Übersetzung) können unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.frauenrat.de/deutsch/allgemein/panel-linke-seite/weitere-meldungen/meldungsdetails/back/48/article/cedaw-2009.html


Inhalt und Bedeutung von CEDAW

Es gibt auf der Ebene der UN insgesamt sieben Menschenrechtskonventionen, die für die Staaten, die diese Konventionen ratifizieren, verbindliche Regelungen zum Menschenrechtsschutz enthalten.

Eine der Konventionen ist die UN-Frauenrechtskonvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW - Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women). Diese Konvention ist das wichtigste verbindliche internationale Instrument für die Stärkung und Verwirklichung von Frauenrechten. Sie enthält unter anderem ein umfassendes Diskriminierungsverbot, welches sich auf alle Lebensbereiche erstreckt. Für den KOK (Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V.) ist insbesondere Artikel 6 CEDAW von großer Bedeutung. In diesem heißt es:

„Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Abschaffung jeder Form des Frauenhandels und der Ausbeutung der Prostitution von Frauen.“

Alle Vertragsstaaten, die CEDAW ratifiziert haben, müssen als rechtsverbindliche Verpflichtung die Ziele der Konvention durch gesetzgeberische und gleichstellungspolitische Maßnahmen umsetzen.

Damit überprüft werden kann, ob die Vertragsstaaten ihren Pflichten nachgekommen sind, erstellen sie in regelmäßigen Abständen Berichte über die getroffenen Maßnahmen und diesbezügliche Fortschritte (Verpflichtung zu sogenannten Regierungsberichten).

Diese Berichte werden vom CEDAW-Ausschuss, dem 23 unabhängige Sachverständige angehören, sorgfältig geprüft.

Für unabhängige Nichtregierungsorganisationen (NGOs) hat sich in den letzten Jahrzehnten die Möglichkeit der Beteiligung etabliert. NGOs können in einem "Alternativ"- oder "Schattenbericht“ ihre Kritik an dem vorgelegten Regierungsbericht und an der Situation der Frauenrechte in dem jeweiligen Land darstellen.

Ausgehend von den Verpflichtungen der Regierungen, die Vorgaben von CEDAW zu erfüllen, gibt ein solcher Bericht den NGOs die Gelegenheit dezidiert ihre Sichtweise darzulegen. Für den CEDAW-Ausschuss sind diese NGO-Berichte eine zusätzliche wichtige Erkenntnisquelle.

Die Bundesrepublik Deutschland hat CEDAW im Jahr 1985 ratifiziert, so dass die Bestimmungen der Konvention für die Bundesrepublik rechtlich verbindlich geworden und auch die Pflicht besteht, ihre Bemühungen in einem Regierungsbericht dem CEDAW Ausschuss mitzuteilen.

Die Regierungsberichte wurden in den vergangenen Jahren von deutschen NGOs in Alternativ-, bzw. Schattenberichten kommentiert. Durch die Erstellung eines Alternativberichtes wurden Themenbereiche, in denen die Bundesrepublik nur unzureichend die Vorgaben der Konvention umgesetzt hat, angesprochen und zum Diskussionsgegenstand zu machen.

So hat der CEDAW-Ausschuss bei seiner letzten Befragung der Bundesrepublik Deutschland im Januar 2003 einige Aspekte aus dem Alternativbericht der NGOs aufgegriffen und dazu konkrete Fragen an die Regierungsvertreter/Innen gestellt. Die Berücksichtigung der Kritik und der Forderungen von NGOs durch den CEDAW-Ausschuss bei der Beurteilung des Regierungshandelns verleiht der Arbeit der NGOs einen außerordentlichen Zugewinn an politischer Bedeutung. Dadurch können gesellschaftliche Veränderungsprozesse auf höchster politischer Ebene angestoßen werden.

Nachdem die Bundesregierung 2007 ihren sechsten Regierungsbericht vorgestellt hat, ist es erstmals gelungen, dass sich eine Allianz von mehr als 25 deutschen NGOs zusammengefunden hat, um ausführlich und umfassend auf die Situation der Frauenrechte in der Bundesrepublik einzugehen.

Der CEDAW - Alternativbericht kann über folgenden Link heruntergeladen werden: http://www.frauenrat.de/deutsch/allgemein/panel-linke-seite/weitere-meldungen/meldungsdetails/back/48/article/cedaw-2009.html

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